* Dient der Absicherung gegen Herabfallen von Lagergut bei Verkehrswegen und Arbeitsbereichen gemäß DGUV-Regel 108-007 (BGR 234) * Pflicht ab 2000 mm Höhe * Inklusive Abstandhalter für ein Abstandsmaß von 150 mm, zur rückseitigen Befestigung am Rahmen * Maschenweite 50 x 50 mm * Für Ständerbreite 76 mm * Rahmen blau, Maschengitter verzinkt Preise vergleichen ab: Schulte Lagertechnik in Aufbewahrung